Urteile zur Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung

Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung

Rechtsanwaltskanzlei Jendrik Gundlach

Hier werden Ihnen Leitsätze zu Urteilen dargestellt, bei denen die Verweigerung der Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung gerichtlich überprüft wurde.

Ausnahme von der verspäteten AU-Meldung

SG Darmstadt, Urteil vom 24.10.2022, Aktenzeichen S 13 KR 111/20

Eine Ausnahme von der Risikotragung des Versicherten bezüglich der verspäteten AU-Meldung an die Krankenkasse ist nur dann angenommen, wenn der Übermittlungsfehler in den Gefahrenbereich der Krankenkasse fällt. Ist eine fehlerhafte Übermittlung der AU-Meldung durch eine von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten App nicht hinreichend sicher erkennbar, liegt dies im Gefahrenbereich der Krankenkasse. Ein Hinweis der Krankenkasse, dass die AU-Meldung postalisch oder mittels App möglich ist, erweckt den rechtsfehlerhaften Eindruck, dass eine Meldung per Telefon, Fax oder E-Mail nicht zulässig wäre.

Einreichung weiterer AU-Bescheinigungen nach Ablehnung des Krankengeldanspruchs

SG Augsburg, Urteil vom 13.10.2022, Aktenzeichen S 2 KR 365/21

Bei einer Ablehnung des Krankengeldanspruchs unabhängig von einer etwaig bestehenden AU aus Rechtsgründen gibt es für den Versicherten keinen Sinn, weitere AU-Bescheinigungen einzureichen. Ihm kann es daher nicht entgegengehalten werden, dass das Fortbestehen der AU nicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V gemeldet wurde.

Telefonischer Arztkontakt am letzten Tag einer AU-Bescheinigung

LSG Hamburg, Urteil vom 27.04.2022, Aktenzeichen L 1 KR 61/21

Für die Weitergewährung von Krankengeld ist ausreichend, wenn sich der Versicherte am letzten Tag einer lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsschreibung telefonisch an seinen behandelnden Arzt wendet und die Auskunft erhält, er solle wegen seiner Erkrankung zu hause bleiben und am nächsten Tag in die Praxis kommen; dies sei im Hinblick auf den Krankengeldanspruch leistungsunschädlich.

Pflicht der elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten

BSG, Urteil vom 30.11.2023, Aktenzeichen B 3 KR 23/22 R

Der Anspruch des Versicherten auf Krankengeld ruht nicht, wenn durch den Vertragsarzt entgegen seiner seit 1.1.2021 gesetzlich begründeten Pflicht die unmittelbar elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse nicht erfolgt.

Termin am ersten Tag nach einer zuvor festgestellten Arbeitsunfähigkeit

BSG, Urteil vom 21.09.2023, Aktenzeichen B 3 KR 11/22 R

Ein Versicherter wahrt seinen Anspruch auf weiteres Krankengeld durch rechtzeitiges Tätigwerden grundsätzlich auch dann, wenn er ohne zuvor vereinbarten Termin am ersten Tag nach einer zuvor festgestellten Arbeitsunfähigkeit die Praxis des behandelnden Arztes zu üblicher Öffnungszeit persönlich aufsucht, um wegen derselben Krankheit eine Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung zu erlangen.