Urteile zur Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Rechtsanwaltskanzlei Jendrik Gundlach

Hier werden Ihnen Leitsätze zu Urteilen dargestellt, bei denen die Verweigerung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung gerichtlich überprüft wurde.

Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2024, Aktenzeichen L 5 KR 898/13

Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung ist nach den Vorschriften über Schwangerschafts- und Mutterschaftshilfe (§ 24c SGB 5) zu leisten, wenn eine Erkrankung unmittelbare und wesentliche Folge einer Entbindung ist. Eine Differenzierung zwischen „üblichen Schwangerschaftsfolgen“ und darüber hinausgehenden pathologischen Beschwerden ist zur Abgrenzung der Vorschriften über Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft §§ 24c ff und denen bei Krankheit (hier § 38 SGB 5) nicht sinnvoll.

Anspruch auf nicht für die Erkrankung zugelassene Arzneimittel

BSG, Urteil vom 24.01.2023, Aktenzeichen B 1 KR 7/22 R

Anspruch auf nicht für die Erkrankung zugelassene Arzneimittel wegen Vorliegens einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung können auch Schwangere haben, um das ungeborene Kind vor einer Infektion und ihren Folgen zu schützen.

Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung

BSG, Urteil vom 20.03.2024, Aktenzeichen B 1 KR 36/22 R

Das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass sich der tödliche Krankheitsverlauf voraussichtlich erst in zwei Jahren verwirklichen wird.

Überwindung der Sperrwirkung des Arzneimittelrechts bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen

BSG, Urteil vom 29.06.2023, Aktenzeichen B 1 KR 35/21 R

Die Sperrwirkung des Arzneimittelrechts kann überwunden werden, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zumindest die Voraussetzungen einer vereinfachten, gegebenenfalls bedingten Zulassung dieses Arzneimittels erfüllen, und die aus Studienergebnissen folgen, die zeitlich nach der ablehnenden Zulassungsentscheidung veröffentlicht werden.