Urteile zu Beitragsschulden bei der Krankenversicherung

Beitragsschulden bei der Krankenversicherung

Rechtsanwaltskanzlei Jendrik Gundlach

Hier werden Ihnen Leitsätze zu Urteilen dargestellt, bei denen Beitragsschulden bei der Krankenversicherung gerichtlich überprüft wurden.

Monatlicher Beitrag bei mangelnder Mitwirkung

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.11.2023, Aktenzeichen L 6 KR 46/23 B ER

Mit dem „Verlangen der Krankenkasse“ im Sinne von § 240 Abs 4a S 4 SGB V muss dem Versicherten deutlich und unmissverständlich vor Augen geführt werden, welche Konsequenzen drohen, wenn er das ihm abverlangte Verhalten ohne wichtigen Grund verweigert; insbesondere ist eine Angabe über die konkrete Höhe des monatlichen Beitrags erforderlich, welcher bei mangelnder Mitwirkung festgesetzt werden würde.

Nachweis der tatsächlichen Einnahmen nach Ablauf der Frist

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.05.2023, Aktenzeichen S 223 KR 868/22

§ 240 Abs 4a S 4 SGB V schließt einen Nachweis der tatsächlichen Einnahmen nach Ablauf der dort bestimmten Frist im noch laufenden Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren nicht aus.

So auch das SG München, Urteil v. 10.10.2023 – S 35 KR 809/23: Bei der Dreijahresfrist des § 240 Abs. 4a S. 4 SGB V handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist iSd § 27 Abs. 5 SGB X, nach der eine Wiedereinsetzung unzulässig ist.