Fallbeispiele eines Anwalts für Krankenversicherungsrecht

Fallbeispiele eines Anwalts für Krankenversicherungsrecht

Einblicke in Fallbeispiele eines Anwalts für Krankenversicherungsrecht aufgezeigt

Auf dieser Seite soll Ihnen ein Einblick in Fallbeispiele eines Anwalts für Krankenversicherungsrecht gegeben werden. Diese Fallbeispiele bilden einen großen Anteil der alltäglichen Praxis in meiner Kanzlei ab. Natürlich bliebt aber jeder Fall individuell und muss einzeln bewertet werden. Informieren Sie sich jedoch gerne hier vorab.

Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Gegen die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung wehren

Bei der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung geht es von den Kosten für Arzneimittel im off-label-use über beispielhaft Ihren Anspruch auf eine bariatrische Operation um ein weites Feld möglicher Ansprüche gegen die gesetzliche Krankenversicherung. Inzwischen ist hierzu eine Vielzahl von Entscheidungen der Sozialgericht ergangen, die es zu beachten gilt.

Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Gegen die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung wehren

Bei der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung geht es von den Kosten für Arzneimittel im off-label-use über beispielhaft Ihren Anspruch auf eine bariatrische Operation um ein weites Feld möglicher Ansprüche gegen die gesetzliche Krankenversicherung. Inzwischen ist hierzu eine Vielzahl von Entscheidungen der Sozialgericht ergangen, die es zu beachten gilt.

Kosten für Arzneimittel im off-label-use

Ein Off-Label-Use eines Arzneimittels kommt in Betracht, wenn es erstens um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung geht, wenn zweitens keine andere Therapie verfügbar ist und wenn drittens nach der Datenlage die Annahme begründet werden kann, dass mit dem betreffenden Mittel ein Behandlungserfolg erzielt werden wird (vgl. BSG, 19.3.2020 – B 1 KR 22/18 R).

Versorgung mit einer Liposuktion

Die Fettabsaugung bei einem schwerem Lipödem (Stadium III) ist zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Oftmals ziehen sich die Krankenversicherungen aber darauf zurück, dass angeblich keine ausreichende konservative Therapie durchgefüht wurde. Zudem benötigt der behandelnde Arzt auch eine Genehmigung zum ambulanten Operieren (§135 Abs. 2 SGB V).  

Anspruch auf eine bariatrische Operation

Anders als durch Krankenversicherungen teilweise dargestellt, müssen nicht alle anderen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein und nicht als einzige Therapieoption die Operation verbleiben, damit eine Magenverkleinerung genehmigt werden kann. Vielmehr ist eine Abwägung von Chancen und Risiken der in Rede stehenden Operation notwendig, bei der ich Sie gerne unterstüze.

weitere Kostenübernahmeanträge

Die hier gezeigten Kostenübernahmen stellen nur einen beispielhaften Einblick in die Arbeit meiner Kanzlei dar. Sprechen Sie mich gerne wegen Ihres individuellen Falles an.

Beitragsschulden bei der Krankenversicherung

Beitragsschulden bei der Krankenversicherung

Überprüfung und Abwehr von Beitragsschulden bei der Krankenversicherung

Entstehen Beitragsschulden bei der  Krankenversicherung kommen dazu noch Säumniszuschläge und Mahngebühren. Darüberhinaus wird oftmals das Hauptzollamt mit der Vollstreckung dieser angeblichen Beitragsschulden durch die Krankenversicherung beauftragt. Ein „Aussitzen“ dieser Problematik ist daher nicht zielführend, weshalb zeitnah geeignete Abwehrmaßnahmen ergriffen werden sollten.

Beitragsschulden bei der Krankenversicherung

Überprüfung und Abwehr von Beitragsschulden bei der Krankenversicherung

Entstehen Beitragsschulden bei der  Krankenversicherung kommen dazu noch Säumniszuschläge und Mahngebühren. Darüberhinaus wird oftmals das Hauptzollamt mit der Vollstreckung dieser angeblichen Beitragsschulden durch die Krankenversicherung beauftragt. Ein „Aussitzen“ dieser Problematik ist daher nicht zielführend, weshalb zeitnah geeignete Abwehrmaßnahmen ergriffen werden sollten.

Beitragsschulden bei freiwillig gesetzlich Versicherten

Kaum eine Regelung hat in den letzten Jahren so viele Änderungen erfahren wie die Beiträge für freiwillig gesetzliche Versicherte. Viele dieser neuen Regelungen werden von Krankenversicherungen jedoch bis heute nicht umgesetzt.

Beitragsschulden bei der Krankenversicherung entstehen bei freiwillig gesetztlich Versicherten oftmals durch die fehlende Kenntnis, was wann und wie bei der Krankenversicherung vorzulegen ist. Hinzu kommt, dass freiwillig  Versicherte durch ihre Krankenversicherungen oftmals mit automatisch erstellten und kaum inhaltlich nachvollziehbaren Schreiben regelrecht „überschüttet“ werden. Gerne helfe ich Ihnen dabei, zunächsteinmal Ordnung und System in Ihre Beiträge zu bringen.

Säumniszuschläge und Mahngebühren bei Beitragsschulden

Aufgrund der hohen Säumiszuschläge und Mahngebühren entstehen teilweise sehr hohe Beitragsgesamtschulden, die mit dem eigentlich zu leistenden Beiträgen in keinem Verhältnis mehr stehen. Zudem beauftragen die Krankenversicherungen das Hauptzollamt mit der Einziehung der Beiträge. Entsprechend sollte schnell und effektiv gegen die Beitragsschulden und deren Vollstreckung vorgegangen werden, damit sich Gewerbetreibende oder Freiberufler wieder um ihr eigentliches Geschäft kümmern können.

Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung

Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung

Mögliche Maßnahmen bei der Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung ansehen

Die Begründungen der Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung sind vielfältig: abgeblich ausgesteuert, gesundgeschrieben durch den MD oder der Krankengeldanspruch ruht aus irgendwelcchen Gründen. Da nach 6 Wochen meist auch die Lohnfortzahlung endet, würde dann gar kein Einkommen mehr vorhanden sein. Oftmals bedarf es hier daher neben einem Vorgehen gegen die Entscheidung der Krankenversicherung auch eines Eilantrags an das Sozialgericht.

Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung

Mögliche Maßnahmen bei der Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung ansehen

Die Begründungen der Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung sind vielfältig: abgeblich ausgesteuert, gesundgeschrieben durch den MD oder der Krankengeldanspruch ruht aus irgendwelcchen Gründen. Da nach 6 Wochen meist auch die Lohnfortzahlung endet, würde dann gar kein Einkommen mehr vorhanden sein. Oftmals bedarf es hier daher neben einem Vorgehen gegen die Entscheidung der Krankenversicherung auch eines Eilantrags an das Sozialgericht.

Gesundschreibung durch medizinschen Dienst

Aufgrund der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung wird Ihr Krankengeldanspruch abgelehnt. Angeblich liegt die volle Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor: Gesundschreibung. Dies sollten Sie keinesfalls einfach so akzeptieren.

Aussteuerung – Auslaufen des Krankengelds

Sie waren in den letzten 78 Wochen während des Krankengeldbezugs wegen verschiedenen Diagnosen arbeitsunfähig. Nach den sogenannten Blockzeiten soll Ihr maximeler Anspruch auf Krankengeld aber trotzdem ausgelaufen sein. Entsprechend werden Sie ausgesteuert und sollen doch lieber ALG I bzw. ALG II beantragen.

Ruhen des Krankengeldanspruchs

Angeblich sind die AU-Bescheinigungen nicht angekommen, Ihr Arbeitgeber oder Arzt hat nicht mitgewirkt usw. Die Krankenversicherungen führen diverse Gründe an, warum Ihr Anspruch auf Krankengeld ruht. Wirklich Auskunft will man Ihnen dazu aber nicht geben.

Falscher Versicherungsstatus

Vielleicht liegen Beitragsschulden vor oder Sie haben als Selbstständige(r) wegen zu geringer Einnahmen keinen Anspruch auf Krankengeld. Ob Ihr Versicherungsstatus tatsächlich zu keinem Krankengeldanspruch führt, sollte geprüft werden.

Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung

Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung

Mögliche Maßnahmen bei der Verweigerung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung abklären

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Gerne werden Versicherte hierzu aber auf die Rentenversicherung oder andere Sozialversicherungsträger verwiesen. Keinesfalls sollten Sie die Verweigerung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung einfach so hinnehmen.

Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung

Mögliche Maßnahmen bei der Verweigerung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung abklären

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Gerne werden Versicherte hierzu aber auf die Rentenversicherung oder andere Sozialversicherungsträger verwiesen. Keinesfalls sollten Sie die Verweigerung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung einfach so hinnehmen.

Verweigerung der Reha durch die Krankenversicherung

Umgangssprachlich als Kur oder auch Reha bezeichnet soll diese Leistung zur Teilhabe dafür sorgen, dass ein möglichst selbstständiges Lebens für chronisch kranke, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen möglich wird.

Zuständigkeit der Krankenversicherung für die Reha

Bevor die Krankenversicherung Ihre Rehabilitation genehmigt, erfolgt eine Prüfung dahingehend, ob die Reha nicht doch eher dazu dient, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. „Überraschender“ Weise gelagt die Krankenversicherung zu dieser Ansicht und verweist Sie an die Rentenversicherung. Diese meint wiederrum aufgrund eines „Gutachtens“ belegen zu können, dass durch die Reha eben doch ein möglichst selbstständig Leben ermöglicht werden soll. Und überhaupt sei doch die Unfallkasse für diesen Fall zuständig. Setzen Sie diesem Hin und Her möglichst schnell ein Ende und lassen Sie sich in solchen Fällen kompetent vertreten um möglichst zügig zu  Ihrem Recht zu gelangen und die notwendige Maßnahem möglichst schnell antreten zu können. 

Klärung des Versicherungsstatus bei der Krankenversicherung

Klärung des Versicherungsstatus bei der Krankenversicherung

Die Klärung des Versicherungsstatus bei der Krankenversicherung einleiten lassen

Ob nach der Einwanderung nach Deutschland, der Gründung eines Unternehmens oder dem angeblichen Ende der Familienversicherung: die Klärung des Versicherungsstatusbei der Krankenversicherung sollte alsbald abgschlossen sein – gerade bevor sich Beitragsschulden auftürmen oder der Krankheitsfall eintritt. Die Auskünfte und Schreiben der gesetzlichen Krankenversicherung sind dabei oftmals wenig verständlich für Laien. Zeitnahe Aufklärung erscheint jedoch geboten.

Klärung des Versicherungsstatus bei der Krankenversicherung

Die Klärung des Versicherungsstatus bei der Krankenversicherung einleiten lassen

Ob nach der Einwanderung nach Deutschland, der Gründung eines Unternehmens oder dem angeblichen Ende der Familienversicherung: die Klärung des Versicherungsstatusbei der Krankenversicherung sollte alsbald abgschlossen sein – gerade bevor sich Beitragsschulden auftürmen oder der Krankheitsfall eintritt. Die Auskünfte und Schreiben der gesetzlichen Krankenversicherung sind dabei oftmals wenig verständlich für Laien. Zeitnahe Aufklärung erscheint jedoch geboten.

Mitgliedschaft über die Familienversicherung

Ob als Kind oder Ehe- bzw. Lebenspartner: die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet eine Möglichkeit der beitragsfreien Krankenversicherung – es gilt jedoch Fallstricke zu beachten.

Umzug nach Deutschland

Kehren Sie nach längerer Zeit wieder nach Deutschland zurück, so weigern sich manche Versicherungen Sie als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Ebenso kann eine Verweigerung vorliegen, wenn Sie erstmals nach Deutschland einwandern. Bei der Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung helfe ich Ihnen gerne.

Status als Gesellschafter-Geschäftsführer

Ebenso wie die Rentenversicherung wird auch die gesetzliche Krankenversicherung eine Abgrenzung dazu haben wollen, ob Sie als Gesellschafter-Geschäftführer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder doch freiwillig versichert. Je nachdem hat dies auch Auswirkungen auf die Pflicht Ihres Arbeitgebers zur Abführung der Krankenversicherungsbeiträge.

Versicherungsfreiheit aufgrund Einkommens

Vielleicht liegen Beitragsschulden vor oder Sie haben als Selbstständige(r) wegen zu geringer Einnahmen keinen Anspruch auf Krankengeld. Ob Ihr Versicherungsstatus tatsächlich zu keinem Krankengeldanspruch führt, sollte geprüft werden.

Individuelle Leistungen im Krankenversicherungsrecht 

Individuelle Leistungen im Krankenversicherungsrecht

Ihr Anrecht auf individuelle Leistungen im Krankenversicherungsrecht durchgesetzt

Die hier dargestellten Fälle stellen nur einen Ausschnitt meiner Tätigkeit als Anwalt für Krankenversicherungsrecht dar. Natürlich wird daher jeder Antrag auf individuelle Leistungen im Krankenversicherungsrecht mandantenbezogen und im Einzelfall betreut. Informieren Sie sich auch gerne auf den weiteren Seiten über das Krankenversicherungsrecht und welche  Leistungen der Krankenversicherung im Einzelfall möglich sind. Sprechen Sie mich bzgl. meiner Expertise in Ihrem eigenen Fall gerne an.

Individuelle Leistungen im Krankenversicherungsrecht

Ihr Anrecht auf individuelle Leistungen im Krankenversicherungsrecht durchgesetzt

Die hier dargestellten Fälle stellen nur einen Ausschnitt meiner Tätigkeit als Anwalt für Krankenversicherungsrecht dar. Natürlich wird daher jeder Antrag auf individuelle Leistungen im Krankenversicherungsrecht mandantenbezogen und im Einzelfall betreut. Informieren Sie sich auch gerne auf den weiteren Seiten über das Krankenversicherungsrecht und welche  Leistungen der Krankenversicherung im Einzelfall möglich sind. Sprechen Sie mich bzgl. meiner Expertise in Ihrem eigenen Fall gerne an.