Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.03.2019, Aktenzeichen L 6 KR 5/19 B ER
Demenzbedingte Pflegebedürftigkeit steht einer zwecks Stabilisierung und Beübung der Herz-Kreislauffunktion nach erlittenem Herzinfarkt begehrten stationären Rehabilitationsmaßnahme nicht von vornherein entgegen.