Anwalt für Krankenversicherungsrecht

Jendrik Gundlach – Anwalt für Krankenversicherungsrecht
Willkommen bei der Kanzlei für Sozialrecht von Rechtsanwalt Jendrik Gundlach in Berlin-Steglitz. Meine Kanzlei ist spezialisiert auf Fälle des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts im Sozialrecht (SGB V). Von der Beratung über den Widerspruch bis zur Klage stehe ich Ihnen als Anwalt für Krankenversicherungsrecht gerne jederzeit zur Seite.
Fallbeispiele eines Anwalts für Krankenversicherungsrecht

Die verschiedenen Fälle im Krankenversicherungsrecht
Meine Kanzlei beschäftigt sich mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Fallbeispielen im Krankenversicherungsrecht. Dazu gehören insbesondere:
› Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
› Beitragsschulden bei der Krankenversicherung
› Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung
› Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung
› Klärung des Versicherungsstatus bei der Krankenversicherung
› Individuelle Leistungen im Krankenversicherungsrecht

Die verschiedenen Fälle im Krankenversicherungsrecht
Meine Kanzlei beschäftigt sich mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Fallbeispielen im Krankenversicherungsrecht. Dazu gehören insbesondere:
› Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
› Beitragsschulden bei der Krankenversicherung
› Verweigerung von Krankengeld durch die Krankenversicherung
› Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung
› Klärung des Versicherungsstatus bei der Krankenversicherung
› Individuelle Leistungen im Krankenversicherungsrecht
Erstberatung durch einen Anwalt für Krankenversicherungsrecht

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung im Krankenversicherungsrecht
§ 34 RVG definiert die Erstberatung zum Krankenversicherungrecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung im Krankenversicherungsrecht
§ 34 RVG definiert die Erstberatung zum Krankenversicherungrecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.
Kontaktaufnahme zum Anwalt für Krankenversicherungsrecht

Termin zur Beratung vereinbaren
Für eine erste Kontaktaufnahme zum Anwalt für Krankenversicherungsrecht, zum Beispiel zur Terminvereinbarung für eine Erstberatung, empfiehlt es sich einfach in der Kanzlei unter – (030) 556 114 03 – anzufen. Schildern Sie in diesem Gespräch Ihr Anliegen und was Sie vorab vor einem möglichen ersten Treffen gerne vom Anwalt erfahren würden. Da diese Gespräche für einen Anwalt den ganz normalen Arbeitsalltag darstellen, brauchen Sie tatsächlich wirklich keine Scheu zu haben. Gerne können Sie hier auch einen Rückruf anfordern:
Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:
Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.

Termin zur Beratung vereinbaren
Für eine erste Kontaktaufnahme zum Anwalt für Krankenversicherungsrecht, zum Beispiel zur Terminvereinbarung für eine Erstberatung, empfiehlt es sich einfach in der Kanzlei unter – (030) 556 114 03 – anzufen. Schildern Sie in diesem Gespräch Ihr Anliegen und was Sie vorab vor einem möglichen ersten Treffen gerne vom Anwalt erfahren würden. Da diese Gespräche für einen Anwalt den ganz normalen Arbeitsalltag darstellen, brauchen Sie tatsächlich wirklich keine Scheu zu haben. Gerne können Sie hier auch einen Rückruf anfordern:
Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:
Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.
Urteile im Krankenversicherungsrecht

Leitsätze aktueller Urteil im Krankenversicherungsrecht
Lesen Sie die Leitsätze aktueller Entscheidungen im Krankenversicherungsrecht. Vielleicht ist auch eine Entscheidung dabei, die für Sie und Ihre Belange positv ist.

Leitsätze aktueller Urteil im Krankenversicherungsrecht
Lesen Sie die Leitsätze aktueller Entscheidungen im Krankenversicherungsrecht. Vielleicht ist auch eine Entscheidung dabei, die für Sie und Ihre Belange positv ist.
Rechtsdokumente

Die Rechtsdokumente der Kanzlei für Krankeversicherungsrecht im Überblick
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die Informationen zu den Rechtsdokumenten der Kanzlei für Krankenversicherungsrecht:

Die Rechtsdokumente der Kanzlei für Krankeversicherungsrecht im Überblick
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